1. Physiotherapie
Physiotherapie ist ein relativ junger Teilbereich der Medizin. Ziel der
Physiotherapie ist es, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers zu
erhalten oder nach Verletzungen und Erkrankungen wiederherzustellen.
2. Ergotherapie
Die Ergotherapie ist eine Therapieform, die sich mit
Beeinträchtigungen bei konkreten alltäglichen Tätigkeiten befasst.
Die ganzheitliche Sichtweise der Ergotherapie umfasst die Bereiche
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3. ärztliche Überweisung
Wenn Sie sich für eine Therapie bei uns
entschieden haben, suchen Sie bitte Ihren Hausarzt oder Facharzt auf. Dort
erhalten Sie den Überweisungsschein mit Ihrer ärztlichen Diagnose und auch den
verordneten Anwendungen.
Die erste Therapieserie muss chefärztlich nicht bewilligt werden, bei weiteren Therapieserien ist diese Bewilligung notwendig. Das Einholen der Bewilligung erledigen wir gerne für Sie. |
4. Terminvereinbarung
Unter 0664 434 7885 sind wir von Mo - Fr von 13 - 14 Uhr telefonisch erreichbar. Falls
wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, hinterlassen Sie bitte
Name und Telefonnummer auf unserer Mailbox. Wir rufen Sie verlässlich zurück um
mit Ihnen ehest möglich einen Termin zu vereinbaren. Sie erreichen uns auch per
E-Mail: info@praxis-noah.com
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7. Hausbesuch
Für Patienten, die körperlich nicht in der Lage sind, in
unsere Praxis zu kommen, besteht die Möglichkeit eines Hausbesuchs. ACHTUNG: Der
Hausbesuch muss am ärztlichen Überweisungsschein ausdrücklich verordnet sein
und bereits ab der ersten Behandlungsserie chefärztlich bewilligt werden!
Diesbezüglich erhalten Sie auch bei der Terminvergabe gerne Auskunft.
Wir bitten um Verständnis, dass bei Hausbesuchsterminen teilweise längere Wartezeiten entstehen. |
9. Rückerstattung
Bei unserer Praxis handelt es sich um eine Wahleinrichtung. Das heißt,
Sie begleichen die gesamte Rechnung nach Beendigung der Therapieserie direkt
beim zuständigen Therapeuten. Danach reichen Sie Zahlungsbestätigung,
Überweisungsschein und Rechnung bei Ihrem Sozialversicherungspartner ein.
Dieser erstattet Ihnen einen Teil der Kosten (ca. ein Drittel bis zwei Drittel des Gesamtbetrags) je nach Therapiedauer und Art der Leistungen
zurück. Verbleibende Restkosten können bei entsprechenden Zusatz oder-
Unfallversicherungen geltend gemacht werden, bitte informieren Sie sich bei
Ihrer Versicherung.
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